SBGG

Das SBGG (Gesetz zur Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag) in der aktuellen Form lehnen wir ab. Das Geschlecht kann nicht geändert werden. Wir respektieren biologische Fakten und unterscheiden deutlich zwischen Identität und Orientierung.
Eine etwaige Geschlechtsdysphorie ist genauestens zu diagnostizieren, bevor medizinische oder rechtliche Maßnahmen ergriffen werden können.

Das SBGG schadet Frauen, Kindern, Jugendlichen, Kranken, Gesunden, Alten und Jungen.
Es führt Frauenrechte ad absurdum!